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AGB1. Geltungsbereich
Es gelten diese Geschäftsbedingungen für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der INSELHOTEL Potsdam-Hermannswerder Scholz & Co. KG, nachfolgend "Hotel" genannt. Für Veranstaltungen und Gruppenreisen gelten zusätzlich die am Ende aufgeführten Bedingungen. Jegliche Unter- oder Weitervermietung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Dabei ist § 540 I 2 BGB gegenüber einem Unternehmer abbedungen. In jedem Falle ist der Kunde verpflichtet, die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. 2. Vertragsabschlusspartner – Haftung/Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Bestellt ein Dritter für den Kunden, so haftet er dem Hotel gegenüber gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt. Ansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Haftung ist hierbei auf den typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehenden Schaden begrenzt. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Geld und Wertgegenstände im Zimmersafe haftet das Hotel nicht. Es wird empfohlen, Geld und Wertgegenstände im Hotelsafe aufzubewahren. Sofern dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder der –Tiefgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das Hotel haftet nicht für die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und Überbringung von Warensendungen aller Art. 3. Zahlung/Aufrechnung
Rechnungen des Hotels sind sofort oder entsprechend dem Fälligkeitsdatum zu zahlen. Im Falle des Verzugs ist das Hotel berechtigt, den Mahnaufwand pauschal mit 5,00 Euro je Mahnschreiben zu berechnen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden. Werden durch das Hotel Leistungen Dritter in Anspruch genommen, kann eine Erhöhung der Leistung dieser Dritten vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen. 4. Anreise-/Abreisetag
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder eine frühere Bereitstellung. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. 5. Rücktritt
a) Rücktritt des Kunden 6. Zusätzliche Bedingungen für Veranstaltungen und Gruppenreisen
a) Vorschuss 7. Schlussbestimmungen
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. 8. Erfüllungs- und Zahlungsort
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten – soweit gesetzlich zulässig – Potsdam. 9. Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder tritt eine ergänzungsbedürftige Lücke auf, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die den von den Parteien beabsichtigten Zweck auf rechtlich zulässige Weise erreicht. |







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